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AGB's
§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Hydraulic Systems GmbH und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
- Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. - Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Konditionen für unsere Waren sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Darstellung von Waren im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zu bestellen. Technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
- Mit der Bestellung der gewünschten Ware erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme der Firma Hydraulic Systems GmbH dar. Hydraulic Systems GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen anzunehmen. Bei auf elektronischem Wege bestellter Ware ist Hydraulic Systems GmbH berechtigt, die Bestellung innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Bestellung anzunehmen.
- Hydraulic Systems GmbH ist berechtigt, die Annahme der Bestellung - etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden - abzulehnen.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Hydraulic Systems GmbH zu vertreten ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweiser Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Eine eventuell geleistete Zahlung wird umgehend erstattet.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
- Bei Verbrauchern behält sich Hydraulic Systems GmbH das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
Bei Unternehmern behält sich Hydraulic Systems GmbH das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 20 % übersteigt, ist Hydraulic Systems GmbH zur Freigabe der Vorbehaltsware auf Verlangen des Unternehmers verpflichtet. - Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat Hydraulic Systems GmbH unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware schriftlich zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Ein Besitzwechsel sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
Der Kunde hat Hydraulic Systems GmbH alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen. - Hydraulic Systems GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Daneben ist Hydraulic Systems GmbH berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2. vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
- Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware in ordentlichem Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt Hydraulic Systems GmbH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Hydraulic Systems GmbH nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Hydraulic Systems GmbH behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für Hydraulic Systems GmbH. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwirbt Hydraulic Systems GmbH an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der gelieferten Ware.
§ 4 Rückgabeklausel
- Der Verbraucher hat das Recht, die Ware innerhalb von 1 Monat nach Eingang zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Eine Rückgabe der Ware ist ausgeschlossen bei Lieferungen von Waren nach Kundenspezifikation oder der Entsiegelung der Ware.
- Der Verbraucher hat Wertersatz für eine Verschlechterung der Ware zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen, wie dies im Ladengeschäft möglich war. Den Wertverlust der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als neu verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
§ 5 Vergütung
- Der angebotene Preis ist bindend. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
Beim Versendungskauf versteht sich der Preis zzgl. einer Versandkostenpauschale.
Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. Der Kunde kann den Preis per Nachnahme, Überweisung oder Kreditkarte leisten. Hydraulic Systems GmbH behält sich das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. - Der Kunde verpflichtet sich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware den Preis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen, der Unternehmer mit 8 % Punkten über dem Basiszinssatz. - Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch Hydraulic Systems GmbH anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Gefahrübergang
- Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der gekauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
§ 7 Gewährleistung
- Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Hydraulic Systems GmbH ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
Bei Unternehmen leistet Hydraulic Systems GmbH für Mängel der Ware zunächst nach ihrem Ermessen Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. - Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages sowie Schadenersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadenersatz, so gelten die Haftungsbeschränkungen gem. § 8 Ziffer 1 und 2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Verbraucher haben offensichtliche Mängel der Ware innerhalb von 2 Monaten nach Empfang schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
Unternehmer müssen die Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. - Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
- Hydraulic Systems GmbH gibt gegenüber ihrem Kunden keine Garantien im Rechtssinne. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Hydraulic Systems GmbH sowie die Haftung ihrer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haftet Hydraulic Systems GmbH sowie deren Erfüllungsgehilfen nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus Garantie. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Hydraulic Systems GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
- Hydraulic Systems GmbH haftet nur für eigene Inhalte auf der Website ihres Onlineshops. Soweit die Hydraulic Systems GmbH mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist Hydraulic Systems GmbH für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich und macht sich die fremden Inhalte auch nicht zu Eigen. Sofern Hydraulic Systems GmbH Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird Hydraulic Systems GmbH den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechtsstaates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Ist der Kunde Kaufmann ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Altshausen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
